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ViplyPolanski verlässt Gefängnis für ärztliche UntersuchungSpiegel OnlineDies erklärte der französische Anwalt des 76-Jährigen, Hervé Temime, am Samstag in Paris. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Schweizer ..."Beunruhigende Gemütsverfassung" Roman Polanski sueddeutsche.deRoman Polanski vom Gefängnis ins Krankenhaus Newscode (Blog)Polanski unterzieht sich medizinischen Untersuchungen NZZ Online Viply - news.search.chAlle 52 Artikel »
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FOCUS Online2. Bundesliga: Coulibaly denkt über Klage gegen Frankfurt nachFOCUS OnlineWie Coulibalys Spielerberater Michael Ruhnau dem Nachrichtenmagazin Focus bestätigte, wird die Sachlage derzeit von einem Anwalt geprüft. ...und weitere »
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Mini-Madoff aus dem Baselbiet: Anleger wollen klagenBasler ZeitungDie verschwundenen Guthaben beliefen sich auf 150 bis 170 Millionen Franken, wie Thomas Collomb, Anwalt von geschädigten Anlegern, am Sonntag auf Anfrage zu ...und weitere »
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Dramatische Lage – Schalke droht die InsolvenzWELT ONLINELaut einem Anwalt geht es sogar um die "Abwendung der Insolvenz". Vereinschef Clemens Tönnies sagt: "Wir liegen auf der Nase." Mineiro (l. ...und weitere »
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Wolfsburger Allgemeine«Bild»: Ottfried Fischer klagt gegen zwei ProstituierteYahoo! NachrichtenDie «Bild»-Zeitung zitierte Fischers Anwalt Christopher Mueller am Wochenende mit den Worten, der Schauspieler habe zu Hause mehrfach Besuch von den Frauen ...Teure Turtelstündchen - Ottfried Fischer klagt gegen zwei Rotlicht-Damen ShortNews.deOttfried Fischer: Prostituierten-Streit vor Gericht Bild.deOttfried Fischer klagt gegen Prostituierte: „Es ist alles gesagt“ Abendzeitung BZ - AFPAlle 32 Artikel »
http://news.google.com/news/url?fd=R&sa=T&url=http%3A%2F%2Fde.news.yahoo.com%2F1%2F20091018%2Ftwl-bild-ottfried-fischer-klagt-gegen-zw-1be00ca.html&usg=AFQjCNFubqA-smvxGAXlHxW27NLdIY-ZvA
PR-Inside.com (Pressemitteilung)Lehman-Anlegern droht VerjährungswelleZEIT ONLINEDas sagte der Frankfurter Anwalt Matthias Schröder dem «Tagesspiegel». Die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren drei Jahre nach Kauf der Zertifikate. ...Verjährung von Lehman-Ansprüchen unternehmer.deZeitung: Lehman-Anlegern droht Verjährungswelle derNewsticker.de (Pressemitteilung)Der Tagesspiegel: Bundesregierung will Blohm+Voss-Verkauf "sehr sorgfältig" prüfen PresseEcho.de (Pressemitteilung)Alle 49 Artikel »
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Late Night Illner und der "Anwalt auf Menschenjagd"WELT ONLINEDer Anwalt vertritt Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsrechts und ist darauf spezialisiert, sie bei der Entlassung von „schwierigen Fällen“ zu unterstützen. ...und weitere »
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Eislingen-Anwalt bestreitet weitere TötungsabsichtenBild.deUlm/Eislingen (dpa/lsw) - Der Anwalt des wegen des Vierfachmordes von Eislingen (Kreis Göppingen) angeklagten Schulfreundes bestreitet einen Medienbericht, ...Anwalt bestreitet weitere Tötungsabsichten in Eislingen ZEIT ONLINEAlle 26 Artikel »
http://news.google.com/news/url?fd=R&sa=T&url=http%3A%2F%2Fwww.bild.de%2FBILD%2Fregional%2Fstuttgart%2Fdpa%2F2009%2F10%2F15%2Feislingenanwalt-bestreitet-weitere-toetungsabsichten.html&usg=AFQjCNGV74GmFO-ze3C4jw9sNcCjAqsEsA
die Newsblogger (Blog)Vater gesteht Hammerattackesueddeutsche.deAus Verzweiflung über seine persönliche Situation habe der arbeitslose Mann sich das Leben nehmen wollen, hieß es in seiner Erklärung, die der Anwalt des ...Vater schlägt mit Hammer auf Kinder ein Spiegel OnlineHammer-Attacke: Täter spricht von schwerer Schuld HNA.deVater gibt Hammerattacke zu: "Ich habe meine Kinder über alles geliebt" Europolitan Bild.de - WELT ONLINE - Berliner KurierAlle 201 Artikel »
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Der Dalai Lama schickt acht seiner Mönche nach Amerika, um sie im Hirnlabor meditieren zu lassen. Grund dafür: Es gilt herauszufinden, was bei der spirituellen Einkehr mit den Mönchen passiert. Gleiches Bild bei Konsumentenuntersuchungen: Immer öfters wird versucht durch die Analyse von Hirnströmen und psychologischen Aspekten Rückschlüsse auf das Kaufverhalten zu liefern. Warum entscheidet sich der Konsument X für das Produkt A?Marketingprofessor und Experte für Neuroökonomik Kenning definiert Neuromarketing als "... the application of neuroscientific methods to analyze and understand economically relevant behaviour." Einfach ausgedrückt geht es darum, neurowissenschaftliche Methoden zur Analyse menschlichen Kaufverhaltens miteinzubeziehen.Wer bei Google Neuromarketing als Schlagwort eingibt, verliert schnell den Überblick. Über 300.000 Treffer mit steigender Tendenz erwarten den Sucher. Doch was ist der ausschlaggebende Punkt dafür, dass sich immer mehr Unternehmen, Hersteller, etc. für Neuromarketing interessieren? Warum liegt Neuromarketing so im Trend?Der Grund dafür ist schnell gefunden: Unzufriedenheit mit der derzeitigen Entwicklung und Nutzung von Marketingintstrumenten. Aus der Perspektive der Befürworter des Neuromarketings gesprochen, soll diese Marketingform dazu beitragen, die steigende Austauschbarkeit von Produkten, Marken und Reizüberflutung entgegen zu wirken. Ziel ist es, die Werbewirkung wieder anzukurbeln und neue Instrumente und Wege für das Marketing aufzuzeigen.Der Weg ins Gedächtnis potentieller Konsumenten ist ein langer: Wahrgenommene Informationen gelangen zuerst für ca. 20 Sekunden ins Ultrakurzgedächtnis, wo sie identifiziert und nach Sekunden in Kurzzeitgedächtnis weitergeleitet werden. Was nicht weitergeleitet wird, geht sofort verloren. Nach ca. 1 bis 2 Stunden gelangen die Botschaften dann ins Langzeitgedächtnis, wo sie im Idealfall für den Rest des Lebens erhalten bleiben. Experimente belegen hohe Erinnerungsverluste in den ersten Tagen und Wochen nach dem Ereignis. Der Neuromarketing-Spezialist setzt für seine Botschaften Bilder ein, signalisiert Anteilnahme, erarbeitet Individualität, bringt Erfahrungen ein und drückt seine Wertschätzung aus. Mit diesen Tricks gelangen seine Informationen ins Langzeitgedächtnis.Jedoch stößt das Thema Neuromarketing nicht nur auf positive Stimmen. Gerade der ethische Umgang mit Konsumenten bei der Anwendung neuromarketingtechnischer Methoden ist umstritten. Ist es richtig, medizinische Geräte, die eigentlich zur Behandlung von Kranken dienen, einfach umzupolen und für die Analyse des Kaufverhaltens von Konsumenten zu verwenden?Hier wird es wohl auch in Zukunft noch einigen literarischen Sprengstoff geben, der hoffentlich zu einer guten Diskussion über den richtigen und ethisch korrekten Einsatz des Neuromarketings führt.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/10/neuromarketing-als-neuer-erfolgsfaktor.html
In einem Urteil vom 07. Oktober 2009 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Übersetzer am Erfolg eines von ihnen übersetzten Werkes zu beteiligen sind.
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/urheber-uebersetzerverguetung.html
Ein weiterer Ausflug in abstruse und häufig unverständliche Gesetze erwartet heute unsere LeserInnen. Diesmal zum Thema:Männer und Frauen im Visier des GesetzesIn Carmel, NY gibt es ein Gesetz zur Förderung des guten Geschmacks: Männern ist es strikt untersagt, das Haus zu verlassen, wenn ihre Schuhe nicht zum Jacket passen.Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein Mann seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt.Während der Fischfang-Saison ist es den Männern im US-Bundesstaat New Jersey untersagt, zu stricken.In Mobile/Alabama ist es Frauen verboten, Schuhe mit hohen Absätzen zu tragen.[Die Stadt Mobile wurde einst von einer Frau, die mit ihren hohen Absätzen in einem Gully hängen blieb und sich beim darauffolgenden Sturz verletzte, auf Schadensersatz verklagt. Daraufhin wurde dieses Gesetz erlassen, um die Stadt vor weiteren Klagen zu schützen.]Auf der kleinen britischen Kanalinsel Sark östlich von Guernsey ist es verboten, Grundbesitz an Töchter zu vererben. Nur Söhne sind erbberechtigt.[Dieses Gesetz wurde 1999 von der Regierung der von 600 Menschen bewohnten Insel aufgehoben, um einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvorzukommen. Das Verbot der Ehescheidung und die Verbannung von Autos blieben jedoch weiterhin bestehen.]Frauen, welche in Florida unter einer Trockenhaube einschlafen, können mit einer Geldstrafe belegt werden. Alternativ kann die Strafe aber auch den Besitzer des Frisiersalons treffen.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/10/recht-witzig-teil-3-manner-frauen-und.html
"Wir sind in den Augen der Gesellschaft nicht das, was wir wirklich sind, sondern das, wofür wir gehalten werden. Dies verlangt nicht nur das Erbringen einer Leistung, die Öffentlichkeit muss die Leistung auch erkennen und verstehen." (Paul Lazarsfeld, Kommunikationsforscher)Ein Zitat, welches genau das Anliegen dieses Beitrages auf den Punkt bringt. Die Wahrnehmung einer Dienstleistung und des Unternehmens, welches dahinter steht, kommt nicht von alleine. Es ist nötig sich wahrnehmbar zu machen und seinem Angebot einen kommunikativen Charakter zu verleihen. Dies gilt auch für den Rechtsanwalt als "Marke".Personal Branding heißt hier das Zauberwort. Die eigenen Potentiale und Fähigkeiten werden dazu genutzt, um sich werbewirksam in der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Das Kennen von seinen eigenen Fähigkeiten und Qualifikationen ist hierbei der erste Schritt zur Bildung eines wirksamen Images. Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten, damit die Selbstdarstellung nicht in übertriebenen Floskeln und einer egoistisch geprägten Präsentation endet.Damit ein Markenimage überhaupt entstehen kann, müssen fünf wesentliche Kriterien beachtet werden:Austausch mit dem UmfeldKompetenzKontinuitätKonsistenzIndividualitätAuch das ständige Arbeiten an seinem/ihrem Selbst- und Fremdbild ist notwendige Voraussetzung zur Bildung einer glaubhaften Marke. Bezogen auf den Rechtsanwalt, bzw. der Rechtsanwältin beginnt das Personal Branding mit einem strategischen Kommunikationskonzept, welches zunächst einmal die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der eigenen Person und der Kanzlei bestimmt. Danach werden geeigente Kanzleischwerpunkte gebildet und an der Kreation eines Leitbilds gearbeitet. Ebenso im Bereich der visuellen Kommunikation ist ein Logo und ein einheitliches Corporate Design unumgänglich. Diese Kommunikationskänale helfen dabei ein einheitliches Bild der Kanzlei zur Öffentlichkeit zu transportieren.Folgende Vorteile ergeben sich dadurch für die Kanzlei:positives Image in der ÖffentlichkeitKommunikation zu den Zielgruppen, die die Kanzlei auch will"Markenbekanntheit"Klare Positionierung am AnwaltsmarktZeitersparnisSo gezeigt, spielt auch das Personal Branding im Rahmen der Marketingkommunikation und Strategieberatung für Kanzleien eine wesentliche Rolle.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/09/die-marke-rechtsanwalt.html
Der Gesetzgeber sieht im österreichischen Recht (vgl. § 39 AngG und § 1163 ABGB) die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, auf Verlangen des Dienstnehmers ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Grundsätzlich wird in zwei mögliche Formen von Arbeitszeugnissen unterschieden: Das "einfache" und das "qualifizierte" Arbeitszeugnis. In der Praxis wird in der Regel primär ein "qualifziertes Dienstzeugnis" ausgestellt, welches auch konkret eine Wertbeurteilung der Arbeit des Dienstnehmers beinhaltet. (zB ... "stets zur vollsten Zufriedenheit"...)Die Verwendung von Codes in "qualifizierten" Zeugnissen, die konkret eine "verschleierte" Abstufung der Arbeitsleistung zur Folge hatten, haben bei Jobsuchenden häufig einen Nachteil für die Bewerbung für eine neue Arbeit verursacht. Hier hat der OGH in einem Urteil entschieden, dass diese Formulierungen in Arbeitszeugnissen unzulässig sind.Schlussfolgerung daraus ist: Ab jetzt gibt es quasi nur mehr "qualifizierte" Arbeitszeugnisse, die sehr gute Bewertungen enthalten müssen, obwohl dies nicht vielleicht gar nicht der Wahrheit entspricht, da ja jegliche negative Äußerung zur Arbeitsleistung, die zur Erlangung einer neuen Arbeit erschwert, unzulässig ist. Es entsteht hier also ein großes Spannungsverhältnis - auch auf Arbeitgeberseite. Diese Regelungen betreffen im weiteren Sinne nicht nur die Dienstzeugnisse, sondern auch mündliche Auskünfte seitens des Arbeitgebers. Auch hier darf er/sie keine versteckten oder negative Formulierungen über den Arbeitnehmer verwenden.Diese Entscheidungen helfen zum einen den Arbeitnehmer, stellen aber den Arbeitgeber vor eine schwierige Situation. Treibt man nämlich die Argumentation des OGH auf die Spitze, so ergibt sich für den Arbeitgeber eine prekäre Lage: Sollte dieser ein "qualifiziertes" Arbeitszeugnis ausstellen, welches sozusagen vom Gesetzgeber aus "Sehr gut" sein muss, dies aber nicht der Wahrheit entspricht, verstößt er gegen das Wahrheitsgebot des Zeugnisses und ist vor Schadenersatzansprüchen seitens des neuen Arbeitgebers nicht mehr geschützt. Einziger Ausweg hier für den Arbeitgeber wäre, dass er nur ein "einfaches Dienstzeugnis" austellt, welches frei von Wertbeurteilungen ist. Überspitzt ausgedrückt heißt das, dass es nur mehr "Top-Zeugnisse" oder "einfache Dienstzeugnisse" geben wird, die aber wiederum einen Ausdruck der Wertbeurteilung darstellen!
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/09/codesprache-in-dienstzeugnisse-wahrheit.html
Die Richter des europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben diese Woche ein richtungsweisendes Urteil für das Glücksspielmonopol getroffen. Glücksspiele über das Internet können seitens des Staates verboten werden, obwohl diese Regelungen gegen den freien Dienstleistungsverkehr der EU verstoßen.Der Gerichtshof beruft sich bei der Begründung des Urteils auf "Besonderheiten", die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind. Eine Regelung betreffend des Verbots von Glücksspiel kann also gerechtfertigt sein, um die Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten vorzubeugen.Konkret ging es bei dem Fall um das Land Portugal, welches einem internationalen Wettanbieter ein Verbot seiner Aktivitäten auferlegt hatte. Portugal hatte als Begründung dieses Verbots beim EuGH "die gezielte Bekämpfung von Kriminalität" angegeben. Dies sei ein "zwingender Grund des Allgemeininteresses" und dazu geeignet, Beschränkungen auf die Wirtschaftsteilnehmer zu rechtfertigen. Der EuGH gab dieser Ansicht Recht, da die Höhe der Beträge, die eingenommen werden und die Gewinne, die Spieler erhalten, eine erhöhte Gefahr von Betrug und Straftaten darstellen können.Abzuwarten ist nun, wie sich dieses Urteil auch auf die Länder Österreich und Deutschland auswirkt. Beide Länder haben bezüglich des Bereichs der Glücksspiele eher eine "zersplitterte Regelung". In Österreich beispielsweise ist das Große Glücksspiel (Roulette und andere Tischspiele) fest im Quasi-Monopol der Casinos Austria. Das Anbieten von Sportwetten sowie das Kleine Glücksspiel (Automaten) in einigen Bundesländern sind aber erlaubt. Durch das Urteil des EuGH ist nämlich deutlich geworden, dass eine ausländische Lizenz, zB von Onlinewettanbietern nicht reicht, um in einem anderen Land Glücksspiele über das Internet anzubieten.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/09/eugh-glucksspielmonopol-vereinbar-mit.html
Gott macht Werbung - Atheisten wehren sichDie Vielfältigkeit kommunikativer Werbebotschaften lässt sich aktuell durch zwei Werbekampagnen, wie sie gegensätzlicher gar nicht sein könnten, in Österreich chrakterisieren:Die Diözese St. Pölten (NÖ) startet gerade mit ihrer neuen Werbekampagne "Gott, ich bin immer da" durch.Durch auffällige Plakatwerbung in gelber Farbe und mit einprägsamen Botschaften, wie zB: "Momente, in denen ich Dir ganz nahe bin, wenn du eine 2.Chance brauchst. Gott, ich bin immer da.", wirbt die Diözese für das Vertrauen in Gott in Alltagssituationen. Besonders die Zielgruppe jüngerer Christen soll dadurch besser erreicht und zu einer aktiven Teilnahme christlicher Aktivitäten animiert werden.Im Gegensatz dazu läuft seit Juli 2009 in Wien die Werbekampagne verschiedener Vereinigungen von AtheistInnen und AgnostikerInnen. Mit drei unterschiedlichen Sujets startete die Kampagne. Neben "Es gibt keinen Gott", ist auch das englische Original "There's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life." zu lesen sowie "Gott ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein tschechischer Schlagersänger. Entspann dich. Er wird dir nichts tun."Wer wird da wohl das Rennen um die Zielgruppen gewinnen?Anwälte mit eigenem TV-Sender und Youtube-VideosEbenfalls vermehrt am deutschen Anwaltsmarkt zu beobachten, sind so genannte Anwaltsvideos, bzw Imagevideos. Diese werden professionell aufbereitet, zb durch eine Agentur und dann auf Youtube oder auch auf einem eigenen Onlinesender für Anwälte und Kanzleien verbreitet.Auf dem Onlinesender Anwalt TV ( http://www.anwalt.tv/) werden beispielsweise Rechtstipps zu Problemen aus dem Alltag für Laien aufbereitet. Angefangen von Fragen "Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall", bis hin zu Themenstellungen: "Wie verfasse ich als UnternehmerIn ein Testament" werden behandelt.Auch ein Trend der sich zukünftig unter österreichischen Anwälten etablieren wird? - Das wird sich erst zeigen. Fakt ist, dass diese Art kommunikativer Präsenz in der Öffentlichkeit sicherlich viel Werbepotential beinhaltet.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/09/neue-trends-aus-der-branche-marketing.html
Dieser Beitrag soll kurz aufzeigen, wo Ansatzpunkte der betrieblichen Wertschöpfung von Kommunikation bei Kanzleien und Sozietäten vorhanden sind.Sowohl die Betriebswirtschaft als auch die Kommunikationswissenschaft beschäftigen sich wissenschaftlich und praktisch mit dem Thema der Kommunikationspolitik und dem Nutzen kommunikationsstrategischer Wertschöpfung für Unternehmen. Unterschieden wird hier in direkte und indirekte Wertschöpfung der Kommunikation. Der Wirtschafts- und Kommunikationswissenschafter Ansgar Zerfaß spricht vom so genannten Kommunikationscontrolling. Indirekte Wertschöpfung der Kommunikation befasst sich zB mit Maßnahmen, die eine Steigerung der Motivation bei Mitarbeiter ermöglichen sollen. Ein Beispiel für direkte Wertschöpfung der Kommunikation wäre die positive Markenbildung eines Unternehmens nach außen.Auf den Punkt gebracht soll Kommunikationscontrolling eine sinnhafte Integration von Überlegungen des strategischen Managements und kommunikationswissenschaftlicher Theorien (Fokus Public Relations) ermöglichen. Das Kommunikationscontrolling stellt somit eine Prozesssteuerungsfunktion dar.Anzumerken ist, dass wissenschaftlich gesehen, beide Disziplinen sich nicht immer einig sind, wer nun die Vorreiterrolle in Fragen der Kommunikation und Strategie in Unternehmen einnimmt. Hier ist es auch zukünftig notwendig, den Dialog – nicht nur bezogen auf das Kommunikationscontrolling, sondern auch auf den Disput zwischen Marketing und/oder Public Relations - zu fördern.Was bringen jetzt diese kurz angeschnittenen Überlegungen Anwalt und Anwältin?Vor allem eines: ein einheitliches Bild nach außen, eine aktive Rolle im Rahmen öffentlicher Kommunikation und langfristig auch eine direkte und indirekte Wertschöpfung der Kommunikation für die Kanzlei.Eine gut intern funktionierende Kommunikation mit den Angestellten im Sekretariat steigert beispielsweise zum einen die Arbeitsleistung und die eigene Motivation für die Kanzlei tätig zu sein. Es geht auch vor allem darum die Unternehmenskultur zu formen und Synergieeffekte zu erzielen. (Indirekte Wertschöpfung der Kommunikation für die Kanzlei)Zum anderen verhilft eine aktive Kommunikation zur Öffentlichkeit die Bekanntheit zu steigern und ein eindeutiges USP (Unique Selling Proposition zu schaffen). Es geht hier vor allem um Reputationsmanagement und auch Mundpropaganda von Klienten, die dadurch positiv verstärkt wird. Und in der Öffentlichkeit gehört zu werden und eigenständig und aktiv Themen und Anliegen der Kanzlei kommunizieren zu können, ist ein hohes Privileg. (Direkte Wertschöpfung der Kommunikation für die Kanzlei)
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/08/die-direkte-und-indirekte-okonomische.html
Kuriose Gesetze und seltsame gerichtliche Entscheidungen lassen sich nicht nur im Bereich Autofahren ausfindig machen(wie schon vor 2 Wochen aufgezeigt), sondern betreffen auch manchmal unsere tierischen Freunde.Heute: Eine kleine, aber feine Auswahl an Gesetzen rund um die Tierwelt!Wird in Florida ein Elefant an einer Parkuhr festgebunden, dann ist die normale Parkgebühr für PKW's zu entrichten.In Kalifornien ist es gesetzlich verboten, eine Schnecke, ein Faultier oder einen Elefanten als Haustier zu halten.Hunde stehen in der chinesischen Metropole Schangai unter Hausarrest. Einer polizeilichen Verordnung zufolge dürfen Hundebesitzer ihre Lieblinge in der Innenstadt nicht mehr an öffentlichen Plätzen, Parks oder auf Straßen ausführen. Das Ausgehverbot bezieht sich auch auf sämtliche Grünflächen und Wege in geschlossenen Wohnvierteln. Hunde dürfen nur noch ausgeführt werden, wenn sie zur Anmeldung bei den zuständigen Behörden vorgestellt oder vom Tierarzt untersucht werden müssen. Frauchen und Herrchen sind angewiesen, ihre amtliche Zulassung zum Hundebesitz sichtbar an der Haustür anzubringen.In Los Angeles/Kalifornien ist es verboten, an Kröten zu lecken.(Dieses Gesetz wurde aufgrund einer Krötensorte in Kalifornien erlassen, die ein berauschendes Sekret absondert, welches eine ähnliche Wirkung wie Heroin hat)In Frankreich ist es gesetzlich verboten, einem Schwein den Namen 'Napoleon' zu geben.Auf dem Flughafengelände von Bourbon, Mississipi dürfen keine Schildkrötenrennen abgehalten werden.In Zion, Illinois, ist es illegal einem Hund, einer Katze oder irgendeinen anderem Haustier eine entzündete Zigarre anzubieten.Im Jahre 1924 mußte sich in Suth Bend, Illinois ein Affe vor Gericht verantworten, weil er eine Zigarette geraucht hatte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 25 Dollar und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/08/recht-witzig-teil-2-tiere-und-das.html
Der Schweizer Anwaltsverband (SAV) reagiert seit nunmehr zwei Jahren gezielt auf die veränderten Bedürfnisse Ihrer Kunden. Klienten von heute erwarten, dass auch Anwälte auf ein Fachgebiet spezialisiert sind.Diese Entwicklung in der Schweiz ist vor allem auf die zunehmende Konkurrenzsituation innerhalb der Anwälte und auf andere Dienstleister, die ebenfalls Rechtsdienstleistungen anbieten, zurückzuführen. Der schweizerische Anwaltsverband hat darauf eine zweijährige Fachausbildung für Anwälte gestartet und zwar in den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Eine zentrale Rolle des Programms Fachanwalt SAV kommt der engen Zusammenarbeit mit den schweizerischen Universitäten zu. Diese sind durch spezielle Verträge des SAV in das Programm eingebunden. Umfassendes Ziel der Ausbildung ist es, dass ein klareres Profil für die Anwälte geschaffen wird.Der Schweizer Anwaltsverband reagiert somit mit der Entwicklung und Umsetzung des Fachanwalts SAV erfolgreich auf die zunehmende Konkurrenzsituation und Wettbewerbsverschärfung beiden Anwälten. Ob sich dieses Schweizer Modell auch auf Österreich übertragen lässt, bleibt abzuwarten. Einen Denkanstoß und eine Orientierungshilfe kann es auf jeden Fall sein, da auch Anwälte und Kanzleien in Österreich zunehmend auf verstärkten Wettbewerb stoßen.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/08/der-fachanwalt-in-der-schweiz.html
Es gibt Brachialkomiker, denen man nachsagt, sie wären bereit, für einen guten Gag ihre Großmutter zu verkaufen.Und es gibt Politiker, denen ist jeder noch so unfassbare Blödsinn recht, um in die Medien zu kommen.Eine Spezialausgabe dieser Spezies ist Österreichs Innenministerin Maria Fekter.Da der österreichische Mediensommer diesmal sehr turbulent abläuft (AUA, EU-Kommissar-Besetzung, Salzburger Festspiele) muss man schon ganz besonders kräftig auf die Pauke hauen, um auf die vorderen Berichterstattungsplätze zu kommen.Fekter kann das, weil sie – gestählt im familiären Schotter-Abbaubetrieb – quasi genetisch gerne die große Schaufel schwingt.Doch was ihr diesmal einfällt, geht weit über das Erträgliche hinaus!Sie möchte allen Ernstes haben, dass das Parlament die Staatsanwälte Österreichs überwacht! In den Alpen wird’s dann besonders lustig. Einerseits haben wir bereits eine Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber dem Justizminister, andererseits sollen wir jetzt noch ein Kämmerchen im Parlament bekommen, wo Politiker aller Farben den Staatsanwälten Aufträge geben, wem sie sich auf die Spur heften sollen.Dass Innenminister immer wieder dazu neigen, aufgrund ihres umfangreichen Schnüffel-Apparates ihre Macht noch weiter ausbauen zu wollen, weiss man ja. Die meisten machen’s im GeheimenDass man allerdings so dreist ist, in aller Öffentlichkeit die ersten Kapitel des Politikunterrichts (Demokratie = Gewaltenteilung) zu ignorieren und die Verfassung frontal anzugreifen zeigt im Falle Österreich, dass man „female power“ keinesfalls unterschätzen darf.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/07/fur-eine-schlagzeile-tu-ich-alles.html
Bis 2013 muss die österreichische Justiz 169 Planstellen abbauen. Dies hat ebenso Auswirkungen auf bisher bekannte eingesetzte Gerichtsstrukturen der Justiz. So werden ebenfalls bei den Strafgerichten die Schöffensenate verkleinert und zusätzlich sollen die Geschworenengerichte seltener zum Einsatz kommen.Durch diese neuen Bestimmungen herrscht derzeit Chaos auf den Gerichten. Als Stichtag für die Umstellung wurde der 18. Juni 2009 angegeben. In diesem Zusammenhang sollte das Anklagerecht gelten, dh, dass Anklagen, die vor dem 18. Juni rechtskräftig wurden, werden nach der alten Besetzung abgehandelt. Hier kam es jedoch zu Irritationen, da das Justizressort diese Regelung in einem Erlass veröffentlichte, Gerichte jedoch nur an Gesetze und nicht an Erlässe gebunden sind. Daher meinte viele Richter, dass mit 18. Juni die neue Regelung ohne Widerspruch zu gelten haben und wendeten diese auch auf Anklagen an, die vor dem 18. Juni rechtskräftig waren. Andere wiederum schlossen sich dem Erlass an.Fakt ist, dass sich durch diese Uneinigkeit mittel- und langfristig Prozess sogar wiederholt werden könnten. Viele Anwälte geben daher derzeit auch schon eine Rüge im Schöffenverfahren zu Protokoll, damit sie sich die Möglichkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem OGH bewahren können.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/07/die-osterreichische-jusitz-auf-sparkurs.html
Diese neue Rubrik soll alle 2 Wochen Gesetze und Entscheidungen aus aller Welt präsentieren, die in der Rechtssprechung für einiges an Verwirrung und Chaos gesorgt haben oder auch noch aktuell in dieser Form gültig sind.Heute: Autofahren in AmerikaIn Alabama ist es Autofahrern verboten, während der Fahrt eine Augenbinde zu tragen. In Hartford, Connecticut ist es verboten, eine Straße im Handstand zu überqueren.Die Stadt Cleveland in Ohio verbietet per Gesetz, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, wenn man dabei auf dem Schoß einer anderen Person sitzt. In Glendale/Arizona ist es ungesetzlich, mit einem Auto rückwärts zu fahren.Radfahrer in Connecticut dürfen von der Polizei gestoppt werden, wenn sie schneller als 65 mph radeln.In der Stadt Cicero in Illinois ist es nicht erlaubt, sonntags auf öffentlichen Straßen zu pfeifen.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/07/recht-witzig-teil-1-autofahren-in.html
Durch die Änderung der Zulassung als Anwalt, Notar und Richter - bedingt durch das Berufsrechtsänderungsgesetz und durch den Bologna-Prozess - wird sich auch zukünftig die Ausbildungsform des Juristen, bzw. der Juristin ändern. Vorstellbar sind nun ein 3-jähriger Bachelor, der nicht zur Ausübung gehobener juristischer Berufe führt, bzw. auch ein 4-jähriges Bachelorstudium. Das neue Gesetz sieht vor, zumind. 150 ECTS (European Credit Transfer System)von mind. 240 ECTS (entspricht 4 Jahren Studium) aus juristischen Fächern, bzw. Fächerkörbern absolvieren zu müssen.Durch diese Neuregelung kann es in Zukunft durchaus möglich sein, dass andere Studien, wie zB Recht und Wirtschaft, diese Voraussetzungen erfüllen. Die Uni Wien arbeitet daran, bzw. setzt sich beispielsweise dafür ein, dass eine Zulassung als Anwalt, bzw. Richter zukünftig auch mit einem Abschluss aus Recht und Wirtschaft möglich ist. Diese Kombinationsstudien ergänzen die wichtigsten rechtswissenschaftlichen Gebiete gezielt mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, die wohl für den zukünftigen Juristen auch unumgänglich sind. Hier kommt es also zu den ersten Streitfragen: Wenn ein 3-jähriger Jus-Bachelor eingeführt wird, der sowieso nicht zur Ausübung juristischer Berufe befähigt, wie sinnvoll ist dieses Studium überhaupt? Wäre es dann auch denkbar, dass sowieso jeder, der Jurist werden will, zunächst einen Bachelor in Recht und Wirtschaft abschließen muss und dann einen eigenständigen Master in Rechtswissenschaften absolviert?Bisher wurden noch keine Antworten auf diese Fragen gefunden. Die Zeit drängt jedoch, bis Ende 2010 soll der Bologna-Prozess vollständig umgesetzt sein. Wie sich auch die Universitäten, Ministerien und Kammern einigen werden, es werden deutliche Einschnitte und Veränderungen im Rahmen der juristischen Ausbildung zu erwarten sein.
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/07/das-klassische-jusstudium-vom.html
Dass in Deutschland Rechtsanwälte ihre Dienste bereits in Eingangsbereichen von Supermärkten anbieten und das in Österreich Advokaten ihre Mitgliedsbeiträge an die Kammer nicht mehr entrichten können sind nur zwei Alarmsignale. Tatsache ist: Mit Ausnahme spezialisierter großer und internationaler Anwaltskanzleien ignoriert die dominierende Mehrheit der Rechtsanwälte im deutschsprachigen Raum die Themen Strategie und Marketing. Die im Laufe des Grundstudiums zum "Universalanwalt" niemals aufgetauchte Grundfrage"Wo ist mein Platz am Markt?" wird jedoch - in Zeiten der Krise und zunehmender anwaltlicher Konkurrenz - immer dringlicher. Mit Erstaunen stellen wir selbst in der Beratung "gestandener" Kanzleien fest, dass sich dort in den allermeisten Fällen noch nie jemand einen Gedanken gemacht hat, für welche Spezialgebiete die Sozietät steht bzw. was sie besser kann als andere. Die selbstverständlichsten und grundlegendsten Fragen, die sich jeder beliebige Marktteilnehmer stellt, kommen im angeblichen oder tatsächlichen Termindruck des durchschnittlichen Advokaten nicht vor. Auf der anderen Seite herrscht ein nicht überhörbares Dauer-Wehklagen über Klienten, die man im Grunde gar nicht haben möchte. "Man muss ja nehmen, was kommt!"Muss man wirklich? Sicher nicht.Auf Grundlage einer klar defnierten Strategie und der nachfolgenden, an ausgewählte Zielgruppen gerichtete Kommunikation teilt der Rechtsanwalt SEINE Spezialitäten mit. Der Beste zu sein genügt nicht. Der Markt muss es auch erfahren!
http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com/2009/07/stell-dir-vor-du-bist-der-beste-und.html
Jemand wirbt. Einem anderen gefällt das nicht und er klagt auf Unterlassung. Der andere bekommt Recht. Der Werbende stellt seine Werbung daraufhin um. Dem anderen ist das aber noch zu ähnlich und er klagt erneut: Bekommt er diesmal Recht? Zwei Fälle aus der Gerichtspraxis.
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/werbung-trotz-verbot.html
Wir hatten bereits mehrfach über die verschiedenen Ansichten der Gerichte bezüglich einer Störerhaftung des Admin-C berichtet und diese Entscheidungen kommentiert. Eine neuere Entscheidung des OLG Köln, Urteil v. 15.08.2008 - Az.: 6 U 51/08, verneinte die Störerhaftung des Admin-C. Aber die Sache geht noch weiter.
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/haftung-des-admin-c2009-I.html
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreicht, wenn ein Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb der 12 Monats-Frist des §556 BGB mit der Post verschickt oder ob auch der Zugang dieser Abrechnung innerhalb dieser Frist gewährleistet sein muss. Der BGH hat wie zu erwarten entschieden.
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/betriebskostenabrechnung.html
Regelmäßig gibt es Ärger am Bau: Mal ist was nicht in Ordnung, mal zahlt der Aufftraggeber grundlos nicht. Hier angemessene Regelungen zu finden, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Auftragnehmers, also des Handwerkers am Bau, und des Auftraggebers ( Besteller des Werks) zu finden ist nicht einfach. Einen neuen Anlauf hat die Bundesregierung versucht. Das FoSiG ( Forderungssicherungsgesetz) ist am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 01.01.2009 für alle ab da geschlossenen Bauverträge in Kraft.
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2008/baurecht-forderungssicherungsgesetz-2009.html

